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Von der Garage zum Weltunternehmen – Warum das in Deutschland nicht funktioniert

Haus und Garten

Der amerikanische Traum, vom Tellerwäscher zum Millionär. Viele von uns hegen diesen Wunsch und setzen alles an die Verwirklichung. 

Oftmals beginnt der Traum einer Selbstständigkeit in der heimischen Garage. Du hast ein tolles Geschäftsmodell und hast als Produktions- oder Lagerstätte deine Garage vorgesehen?

Leider muss ich dich von deinen Träumen herunterholen. Eine Garage ist nach deutscher Rechtsprechung zweckgebunden und darf nicht so einfach zweckentfremdet werden.

In diesem Artikel erfährst du, welche gesetzlichen Bestimmungen es zur Nutzung einer Garage gibt und welche Ausweichmöglichkeiten du hast, um deinen Traum zur Wirklichkeit werden zu lassen.

Angemietete Garage oder Teil des Hauses

Garagen erhalten ihre Baugenehmigung aufgrund der zukünftigen Nutzung. Sprich Unterstellung eines Fahrzeugs und maximal die Unterbringung von notwendigem Zubehör, Sprich Winterreifen, Wagenheber oder sonstigem Zubehör, das in direktem Zusammenhang mit dem Fahrzeug besteht. 

Genaugenommen stellt bereits die Unterbringung eines Fahrrades eine sogenannte Zweckentfremdung dar.

Gut zu Wissen:

Das Umfunktionieren einer Garage in einen Wohn- oder Partyraum ist generell untersagt. 

Eine zweckentfremdete Nutzung einer Garage wird individuell festgelegt, das heißt es gibt hier Unterschiede nicht nur in den einzelnen Bundesländern, sogar von Gemeinde zu Gemeinde.

Ich möchte meine Garage dennoch gewerblich nutzen – Geht das?

Generell jein. Die Vorschriften und Genehmigungen sind sehr komplex. 

Zudem kommt, ob es sich bei der Garage um dein Eigentum oder ein Mietobjekt handelt. Bei deinem Vorhaben bist du für deine eigene Garage auch selbst verantwortlich. Hast du eine Garage zum Zweck der Einlagerung oder Produktion mit dem Wissen des Vermieters angemietet, ist die Verantwortung nicht mehr bei dir alleine. 

Duldet dein Garagenvermieter deine Tätigkeiten, hat er zumindest eine Mitschuld, die dich jedoch nicht freispricht.

Zudem kommt es auch auf die Bauart und Größe der Garage an. Ein Einfamilienhaus mit einer Doppel- oder Mehrfachgarage kann hier um einiges leichter zweckentfremdet werden. Was natürlich keinen Freibrief für eine wilde Lagerhaltung oder Produktion in deiner Garage bedeutet.

Bei Neubauten kannst du bereits bei der Baugenehmigung den Zweck als Mehrzweckhalle oder -raum eintragen lassen. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Bei bestehenden Garagen eine solche Eintragung im Nachhinein vornehmen zu lassen gestaltet sich dabei meist als schwierig.

Zudem ist das auch nur möglich, wenn du eigentümer der Garage bist oder dein Vermieter sich bereit erklärt, eine solche Änderung der Nutzung einzutragen.

In der Praxis scheitert dies meist an der Bereitschaft des Vermieters, die Bürokratie auf sich zu nehmen. Zumal dieses Vorhaben gerade bei kleinen Garagen oder Fertiggaragen von wenig Erfolg gekrönt ist.

Diese sind ganz klar zweckgebunden und werden für gewerbliche Zwecke, aber auch für privaten Hausrat kaum freigegeben.

Die erwähnten Erläuterungen ziehen natürlich Tiefgaragenstellplätze mit ein. Selbst wenn dein TG-Platz aus einer abschließbaren Box besteht, solltest du von einer anderweitigen Nutzung die Finger lassen.

Kontrolle durch unsere Polizei

Zur Einhaltung der Vorschriften für die Garagennutzung ist unsere örtliche Polizei zuständig. Dass unsere Ordnungshüter ihrem Auftrag nicht nachkommen können, liegt jedoch auf der Hand. Wie sollen unsere Beamten durch geschlossene Garagentore sehen?

Es reicht jedoch ein neidischer Blick deines Nachbarn, der dann durch seinen Anfuf bei der Polizei unsere Ordnungshüter auf den Plan ruft. Mit einem begründetem Verdacht kann die Polizei auch ohne Durchsuchungsbeschluss Einsicht in deine Garage verlangen.

Grenze der Legalität

Ich denke, jeder von uns hat in seiner Garage die ein oder andere Sache, die da nicht hinein gehört. Wer soll das kontrollieren?

Möchtest du eine Garagenfirma gründen, ist die eigene Garage zunächst eine gute Option. Solange du deinen Nachbarn keinen Grund lieferst, dich anzuschwärzen wegen Lärm oder sonstigen Belästigungen. Hier zählt leben und leben lassen.

Vorsicht ist auch geboten, wenn du in einem Mehrfamilienhaus lebst mit einer gemeinsamen Zufahrt zu den Garagen.

Ist deine Garage vollgestopft nit Fahrrädern, Kinderspielzeug und Garten geräten und stellst dein Auto deshalb vor der Garage ab, könnte das schnell zu einem Nachbarschaftsstreit führen.

Im Falle einer Anzeige drohen hier für die Zweckentfremdung der Garage 500 Euro Bußgeld.

Fazit:

Das Erproben eines eigenen Geschäftsmodells sollte nicht von der Nutzung der zur Verfügung stehenden Garage abhängen. Vielmehr ist diese Testphase ein wichtiger Indikator, bevor man sich entscheidet, mit seinem StartUp neue Wege zugehen und Räume anzumieten.

Sag was dazu! Wir freuen uns auf hilfreiche Kommentare zu diesem Artikel.

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